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Lexikon: E
Entsorgung
LED Lampen enthalten im Gegensatz zu Energiesparlampen kein Quecksilber und sind daher bei Bruch völlig unbedenklich. Sie enthalten allerdings elektronische Bauteile und fallen unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) - siehe Info zu Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte - und sind daher getrennt zu entsorgen.
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcen schonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoffhof Leuchtmittel, Leuchten und Lampen kostenlos abgegeben werden.